Haben Versicherte Probleme mit ihrer Krankenkasse oder ihrem Zusatzversicherer sind sie nicht auf sich allein gestellt. Sie können unentgeltlich die Dienste der Ombudsstelle Krankenversicherung beanspruchen. Die Ombudsstelle befasst sich mit praktisch allen Fragen und Problemen, die zwischen Versicherten und Krankenkassen auftreten können. Ihre Zuständigkeit erstreckt sich sowohl auf die obligatorische Krankenpflegeversicherung als auch auf die von den Krankenkassen oder deren Partnergesellschaften betriebenen Heilungskostenzusatz- und Krankentaggeldversicherungen.
Die Ombudsstelle Krankenversicherung befasst sich nicht mit Versicherungszweigen, welche nichts mit der Krankenversicherung zu tun haben, selbst wenn diese durch eine Krankenversicherung vermittelt bzw. verkauft wurden und auf der gleichen Versicherungspolice wie Krankenversicherungen aufgeführt sind. Als Beispiele seien Haushalts-, Haftpflicht- oder Lebensversicherungen erwähnt. Sind solche Versicherungen betroffen, ist der Ombudsman der Privatversicherung und der Suva in Zürich zuständig.